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   FG Rheinland-Pfalz, 16.05.2014 - 3 K 2350/13   

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https://dejure.org/2014,83180
FG Rheinland-Pfalz, 16.05.2014 - 3 K 2350/13 (https://dejure.org/2014,83180)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.05.2014 - 3 K 2350/13 (https://dejure.org/2014,83180)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Mai 2014 - 3 K 2350/13 (https://dejure.org/2014,83180)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG 2002, § 6 Abs 1 Nr 4 S 3 EStG 2002, § 8 Abs 1 EStG 2002, § 8 Abs 2 EStG 2002
    Geldwerter Vorteil für die Privatnutzung eines Firmenwagens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 %-Regelung; Firmenwagen; geldwerter Vorteil; Privatnutzung; Privatnutzungsverbot; geldwerter Vorteil für die Privatnutzung eines Firmenwagens; Soll der Ansatz eines geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Firmenwagens durch ein Privatnutzungsverbot vermieden ...

  • rechtsportal.de

    EStG § 8 Abs. 1 ; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Ansatz eines geldwerten Vorteils wegen der Privatnutzung eines Firmenwagens bei den Einkünften eines Steuerpflichtigen aus nichtselbständiger Arbeit

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Anforderungen an Privatnutzungsverbot für Firmenfahrzeug beim Gesellschafter-Geschäftsführer Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuches

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 08.08.2013 - VI R 71/12

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises beim

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.05.2014 - 3 K 2350/13
    Auf die Revision der Kläger wurde die Entscheidung des FG mit Urteil des BFH vom 8. August 2013 (VI R 71/12) aufgehoben und die Sache mit folgender Begründung an das FG zurückverwiesen:.

    Ein Vorteil, den sich der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers selbst zuteilt, wird nicht "für" eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt und zählt damit nicht zum Arbeitslohn nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 EStG (BFH-Urteil vom 8. August 2013 VI R 71/12, BFH/NV 2014, 153 m.w.N.).

    Daher kann auch offen bleiben, ob und ggf. wie diese Beschlüsse - hätten sie ein solches Verbot enthalten - arbeitsvertraglich hätten "umgesetzt" werden müssen, was nach Auffassung des BFH (Urteil vom 8. August 2013 VI R 71/12 a.a.O.) zusätzlich erforderlich gewesen wäre.

    Nachdem zur Überzeugung des Gerichts feststeht, dass dem Kläger die (zeitlich nacheinander überlassenen) streitigen PKW tatsächlich zur privaten Nutzung überlassen waren, sind weitere Feststellungen insbesondere zu den Nutzungsverhältnissen nicht erforderlich (BFH-Urteil vom 8. August 2013 VI R 71/12 a.a.O.).

  • BFH, 21.03.2013 - VI R 46/11

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises beim

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.05.2014 - 3 K 2350/13
    Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber ein arbeitsvertraglich vereinbartes Privatnutzungsverbot nicht überwacht (Senatsurteile in BFHE 241, 175; in BFHE 241, 180; in BFHE 241, 276, m.w.N.).

    Denn die Ernsthaftigkeit eines arbeitsvertraglichen Nutzungsverbots ist nicht allein deshalb in Frage zu stellen, weil es der Arbeitgeber nicht überwacht, und zwar selbst dann nicht, wenn die Privatnutzungsbefugnis eines angestellten (Allein-)Gesellschafter-Geschäftsführers in Rede steht (vgl. Senatsurteil in BFHE 241, 175).

    Die Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt damit unabhängig von den tatsächlichen Nutzungsverhältnissen zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers (BFH-Urteile vom 21. März 2013 VI R 31/10, BFHE 241, 167, BStBl II 2013, 700; VI R 46/11, BFHE 241, 175; VI R 42/12, BFHE 241, 180; vom 18. April 2013 VI R 23/12, BFHE 241, 276, m.w.N.).

  • BFH, 10.04.2008 - VI R 38/06

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs trotz kleinerer Mängel

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.05.2014 - 3 K 2350/13
    Maßgeblich ist, ob trotz der Mängel noch eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben gegeben und der Nachweis des zu versteuernden Privatanteils an der Gesamtfahrleistung des Dienstwagens möglich ist (siehe hierzu z.B.: BFH-Urteil vom 10. April 2008 VI R 38/06, BStBl. II 2008, 768, und BFH-Beschluss vom 13. Oktober 2009 V B 109/09, a.a.O.).

    Diese weiteren Mängel bei den Eintragungen können insoweit auch nicht als geringfügig angesehen werden (vgl. BFH-Urteil vom 10. April 2008 VI R 38/06, a.a.O.).

  • BFH, 12.07.2011 - VI B 12/11

    Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.05.2014 - 3 K 2350/13
    Dazu gehört, dass das Fahrtenbuch zeitnah (hierzu ausdrücklich: BFH-Urteil vom 21. April 2009, VIII R 66/06, BFH/NV 2009, 1422) und in geschlossener Form geführt worden ist und dass es die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstandes vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergibt (vgl. z.B.: BFH-Urteile vom 9. November 2005 VI R 27/05, BStBl II 2006, 408; vom 16. März 2006 VI R 87/04, BStBl II 2006, 625, und vom 14. Dezember 2006 IV R 62/04, BFH/NV 2007, 691; BFH- Beschlüsse vom 13. Oktober 2009 V B 109/09, BFH/NV 2010, 475, und vom 12. Juli 2011 VI B 12/11, BFH/NV 2011, 1863).

    Die vom Gesetz verlangte "buch"-förmige äußere Gestalt der Aufzeichnungen bedeutet, dass die erforderlichen Angaben in einer gebundenen oder jedenfalls in einer in sich geschlossenen Form festgehalten werden müssen, die nachträgliche Einfügungen oder Veränderungen ausschließt oder zumindest deutlich als solche erkennbar werden lässt (vgl. z.B.: BFH-Urteil vom 14. Dezember 2006 IV R 62/04, a.a.O.; BFH-Beschlüsse vom 13. März 2007 VI B 141/06, BFH/NV 2007, 1132, und vom 12. Juli 2011 VI B 12/11, BFH/NV 2011, 1863).

  • BFH, 13.10.2009 - V B 109/09

    Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.05.2014 - 3 K 2350/13
    Dazu gehört, dass das Fahrtenbuch zeitnah (hierzu ausdrücklich: BFH-Urteil vom 21. April 2009, VIII R 66/06, BFH/NV 2009, 1422) und in geschlossener Form geführt worden ist und dass es die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstandes vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergibt (vgl. z.B.: BFH-Urteile vom 9. November 2005 VI R 27/05, BStBl II 2006, 408; vom 16. März 2006 VI R 87/04, BStBl II 2006, 625, und vom 14. Dezember 2006 IV R 62/04, BFH/NV 2007, 691; BFH- Beschlüsse vom 13. Oktober 2009 V B 109/09, BFH/NV 2010, 475, und vom 12. Juli 2011 VI B 12/11, BFH/NV 2011, 1863).

    Maßgeblich ist, ob trotz der Mängel noch eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben gegeben und der Nachweis des zu versteuernden Privatanteils an der Gesamtfahrleistung des Dienstwagens möglich ist (siehe hierzu z.B.: BFH-Urteil vom 10. April 2008 VI R 38/06, BStBl. II 2008, 768, und BFH-Beschluss vom 13. Oktober 2009 V B 109/09, a.a.O.).

  • BFH, 14.12.2006 - IV R 62/04

    Fahrtenbuch

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.05.2014 - 3 K 2350/13
    Dazu gehört, dass das Fahrtenbuch zeitnah (hierzu ausdrücklich: BFH-Urteil vom 21. April 2009, VIII R 66/06, BFH/NV 2009, 1422) und in geschlossener Form geführt worden ist und dass es die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstandes vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergibt (vgl. z.B.: BFH-Urteile vom 9. November 2005 VI R 27/05, BStBl II 2006, 408; vom 16. März 2006 VI R 87/04, BStBl II 2006, 625, und vom 14. Dezember 2006 IV R 62/04, BFH/NV 2007, 691; BFH- Beschlüsse vom 13. Oktober 2009 V B 109/09, BFH/NV 2010, 475, und vom 12. Juli 2011 VI B 12/11, BFH/NV 2011, 1863).

    Die vom Gesetz verlangte "buch"-förmige äußere Gestalt der Aufzeichnungen bedeutet, dass die erforderlichen Angaben in einer gebundenen oder jedenfalls in einer in sich geschlossenen Form festgehalten werden müssen, die nachträgliche Einfügungen oder Veränderungen ausschließt oder zumindest deutlich als solche erkennbar werden lässt (vgl. z.B.: BFH-Urteil vom 14. Dezember 2006 IV R 62/04, a.a.O.; BFH-Beschlüsse vom 13. März 2007 VI B 141/06, BFH/NV 2007, 1132, und vom 12. Juli 2011 VI B 12/11, BFH/NV 2011, 1863).

  • BFH, 16.03.2006 - VI R 87/04

    Erforderliche Angaben in ordnungsgemäßem Fahrtenbuch

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.05.2014 - 3 K 2350/13
    Dazu gehört, dass das Fahrtenbuch zeitnah (hierzu ausdrücklich: BFH-Urteil vom 21. April 2009, VIII R 66/06, BFH/NV 2009, 1422) und in geschlossener Form geführt worden ist und dass es die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstandes vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergibt (vgl. z.B.: BFH-Urteile vom 9. November 2005 VI R 27/05, BStBl II 2006, 408; vom 16. März 2006 VI R 87/04, BStBl II 2006, 625, und vom 14. Dezember 2006 IV R 62/04, BFH/NV 2007, 691; BFH- Beschlüsse vom 13. Oktober 2009 V B 109/09, BFH/NV 2010, 475, und vom 12. Juli 2011 VI B 12/11, BFH/NV 2011, 1863).

    Das schließt es nicht aus, im Fahrtenbuch gegebenenfalls auch Abkürzungen für bestimmte, häufiger aufgesuchte Fahrtziele und Kunden oder für einzelne regelmäßig wiederkehrende Reisezwecke zu verwenden, solange die gebrauchten Kürzel entweder aus sich heraus verständlich oder zum Beispiel auf einem dem Fahrtenbuch beigefügten Erläuterungsblatt näher aufgeschlüsselt sind (grundlegend: BFH-Urteil vom 16. März 2006 VI R 87/04, a.a.O.).

  • BFH, 23.04.2009 - VI B 118/08

    Abgrenzung zwischen Arbeitslohn und verdeckter Gewinnausschüttung - Privatnutzung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.05.2014 - 3 K 2350/13
    Nutze ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ein Fahrzeug privat auf der Grundlage einer im Anstellungsvertrag ausdrücklich zugelassenen Nutzungsgestattung, liege insoweit keine verdeckte Gewinnausschüttung, sondern ein lohnsteuerlich zu berücksichtigender Vorteil vor (Verweis auf BFH-Urteil vom 23. April 2009 VI B 118/08, BStBl II 2010, 234).

    Nutzt ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ein Fahrzeug privat auf der Grundlage einer im Anstellungsvertrag ausdrücklich zugelassenen Nutzungsgestattung, liegt insoweit keine verdeckte Gewinnausschüttung, sondern ein lohnsteuerlich zu berücksichtigender Vorteil vor (BFH-Urteil vom 23. April 2009 VI B 118/08, BStBl II 2010, 234).

  • BFH, 18.04.2013 - VI R 23/12

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises beim

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.05.2014 - 3 K 2350/13
    Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber ein arbeitsvertraglich vereinbartes Privatnutzungsverbot nicht überwacht (Senatsurteile in BFHE 241, 175; in BFHE 241, 180; in BFHE 241, 276, m.w.N.).

    Die Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt damit unabhängig von den tatsächlichen Nutzungsverhältnissen zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers (BFH-Urteile vom 21. März 2013 VI R 31/10, BFHE 241, 167, BStBl II 2013, 700; VI R 46/11, BFHE 241, 175; VI R 42/12, BFHE 241, 180; vom 18. April 2013 VI R 23/12, BFHE 241, 276, m.w.N.).

  • BFH, 21.03.2013 - VI R 42/12

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises beim

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.05.2014 - 3 K 2350/13
    Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber ein arbeitsvertraglich vereinbartes Privatnutzungsverbot nicht überwacht (Senatsurteile in BFHE 241, 175; in BFHE 241, 180; in BFHE 241, 276, m.w.N.).

    Die Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt damit unabhängig von den tatsächlichen Nutzungsverhältnissen zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers (BFH-Urteile vom 21. März 2013 VI R 31/10, BFHE 241, 167, BStBl II 2013, 700; VI R 46/11, BFHE 241, 175; VI R 42/12, BFHE 241, 180; vom 18. April 2013 VI R 23/12, BFHE 241, 276, m.w.N.).

  • BFH, 21.03.2013 - VI R 31/10

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Entkräftung des Anscheinsbeweises -

  • BFH, 16.11.2005 - VI R 64/04

    Computerdatei als ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • BFH, 09.11.2005 - VI R 27/05

    Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch - zeitnahe Führung in geschlossener Form

  • BFH, 13.03.2007 - VI B 141/06

    Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • BFH, 21.03.2013 - VI R 49/11

    Anwendungsvoraussetzung der 1 % Regelung - Entkräftung des Anscheinsbeweises

  • BFH, 21.04.2009 - VIII R 66/06

    Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch - Keine Doppelbelastung eines

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 4 K 1234/10

    Voraussetzungen der Erschütterung des Anscheinsbeweis für eine private

  • BFH, 23.01.2008 - I R 8/06

    Private Pkw-Nutzung durch den Gesellschafter einer GmbH

  • BFH, 13.12.2012 - VI R 51/11

    1 %-Regelung auf Grundlage der Bruttolistenneupreise

  • BFH, 10.02.1961 - VI 89/60 U

    Einordnung einer Erklärung des Arbeitgebers zur Übernahme der festgestellten

  • BFH, 06.10.2011 - VI R 56/10

    Keine Anwendung der 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger

  • BFH, 21.06.1963 - VI 306/61 U

    Kostenlose Überlassung eines Pkw durch den Arbeitgeber zur privaten Nutzung des

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